COVID 19 – Informationen für Wehrheimer Unternehmen
Der COVID 19 Virus verbreitet sich, und auch für die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und Unternehmen im gesamten Hochtaunuskreis bedeutet die Entwicklung eine besondere Herausforderung.
Die Freien Demokraten Wehrheim geben auf dieser Seite eine Übersicht mit Links zu seriösen Informationsquellen, damit sich insbesondere die Wehrheimer Unternehmen informieren können.
Aktuelle Informationen zu COVID 19
- Robert Koch Institut
- Werktägliche Pressekonferenzen des Robert-Koch-Instituts
- Werktäglicher Podcast des Charité-Virologiechef Christian Drosten
- Bundesgesundheitsministerium
- Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzGA)
- Gesundheitsamt Hochtaunuskreis
- COVID19-Dashboard Hochtaunuskreis
Aktuelle Daten zur Ausbreitung
- Dashboard des Center for Systems Science and Engineering (CSSE) an der John Hopkins University, New York zur weltweiten Ausbreitung (Datenbasis WHO)
- Dashboard der Universität Aachen zur COVID 19-Ausbreitung in Deutschland, in den Bundesländern und in den Landkreisen (Datenbasis Robert Koch Institut)
Pandemieplan
Wie sich Betriebe vor, während und nach einer Pandemie verhalten sollten, ist im „Handbuch für betriebliche Pandemieplanung“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrofenhilfe zusammengefasst. In diesem Handbuch werden auch entsprechende Checklisten zur Verfügung gestellt, die entsprechend genutzt werden können. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie aufgelistet:
Hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz:
Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter sensibilisieren und auf hygienisches Verhalten hinweisen. Ebenso sollten Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel und Arzneien rechtzeitig beschafft werden.
Informationen des Gesundheitsschutzes beachten:
Neben der Beschaffung von Medizin- und Hygieneartikeln, sollten Betriebe stets aktuelle Hinweise zum Gesundheitsschutz beachten. Alle wichtigen Informationen sind auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts, der Welt-Gesundheitsorganisation (WHO), und beim Auswärtigen Amt zu finden.
Beschäftigte über Pandemieplan in Kenntnis setzen:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten über vorbeugende Maßnahmen informiert sein, damit auch im Ernstfall das Kerngeschäft weiter laufen kann.
Kernfunktionen, Ansprechpartner und Personaleinsatz festlegen:
Unternehmen sollten neben Bereichen, deren Funktion auch im Krisenfall nicht eingestellt werden können, auch Ansprechpartner für den Krisenfall benennen. Auch die Vorsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland sollte sichergestellt werden.
Betriebliche und personelle Planung:
Nachdem die zentralen Funktionen des Betriebs festgelegt sind, sollte geklärt werden, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtige Aufgaben übernehmen können. Falls viele Beschäftigte gleichzeitig ausfallen, muss der Betrieb auch weiterhin gesichert werden. Daneben sollten Betriebe in Absprache mit Kunden und Lieferanten die Versorgung festlegen.
Unterstützung bei der Umsetzung von Home-Office-Angeboten:
Die Umsetzung von Home-Office-Lösungen stellt Betriebe, die noch nicht oder nicht in größerem Umfang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Home-Office gearbeitet haben vor umfangreiche organisatorische Herausforderungen.
Ein Problem ist die Aufrechterhaltung der Kommunikation zwischen den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hierbei gibt eines eine Reihe von kostenlosen Konferenzsystemen, die schnell und unkompliziert eingeführt werden können. Ein Übersicht und Bewertung von möglichen kostenlosen Software-Anwendungen finden Sie unter anderem in dieser Übersicht.
Unterstützungsmöglichkeiten vor den wirtschaftlichen Folgen
Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, sich in diesen schwierigen Zeiten Unterstützung zu holen?
Eine Übersicht:
- Übersicht der IHK Frankfurt zu den Förderinstrumente / Finanzhilfen infolge COVID 19
- Übersicht der WI-Bank zur Hilfe von Unternehmen
- Übersicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Beantragung von Kurzarbeitergeld
- Übersicht des Finanzamtes Bad Homburg zum Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlung
Soforthilfeprogramm des Landes
Seit dem 30.03.2020 können Klein- und Mittelständler finanzielle Unterstützung beim Land Hessen aus dem Soforthilfeprogramm beantragen:
Das Land Hessen hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Seit dem 30.03.2020 können sich betroffene Unternehmen auf einer eigens vom Land über das Regierungspräsidium Kassel eingerichteten Webseite registrieren und die Soforthilfe beantragen. Die finanzielle Unterstützung ist gestaffelt.
Freiberufler und Kleinunternehmer bis 5 Beschäftige: 10.000 Euro
Unternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro
Selbständige und Unternehmen bis zu 20 Beschäftigten: 30.000 Euro
Für den Antrag auf Soforthilfe müssen einige Unterlagen und Informationen wie etwa Steuernummer und Bankverbindung bereitgehalten werden.
Außerdem müssen die Dokumente im PDF-Format vorliegen und hochgeladen werden.
Eine Check-Liste auf der Internetseite des RP Kassel hilft beim Ausfüllen des Antrags. Antragsteller werden gebeten zunächst die Checkliste durchzugehen, ehe sie den Antrags-Dialog starten.Zum
Dazu informiert auch Wehrheims FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus Schumann in einem kurzen Video.