ABO Energy spricht schon von Neuverhandlung
FDP-Zweifel an Wirtschaftlichkeit der Windräder bestätigen sich
Die finanzielle Krise des Projektentwicklers ABO Energy spitzt sich weiter zu. Nun wird erstmals auch öffentlich eingeräumt, dass bestehende Pacht- und Gestattungsverträge mit den beteiligten Kommunen (auch mit Wehrheim !) neu verhandelt werden sollen. Konkret bedeutet dies: ABO Energy will für die umstrittenen Windräder auf dem Winterstein weniger Pacht zahlen als ursprünglich vereinbart.
Damit bestätigt sich, was wir Freie Demokraten in Wehrheim von Beginn an kritisiert haben: Die dem Gestattungsvertrag von 2023 zugrunde liegenden Ertragskalkulationen waren überhöht und unrealistisch. Die versprochenen finanziellen Vorteile für die Kommunen – stehen nun offen infrage.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Friedberg (Hessen) am 5. Februar war ein Vertreter von ABO Energy zu Gast. Laut Bericht der Wetterauer Zeitung vom 7. Februar erklärte er gegenüber dem Ausschuss, das Winterstein-Projekt werde fortgeführt, sich jedoch verzögern. Zudem sei geplant, möglicherweise weniger, dafür leistungsstärkere Windkraftanlagen zu errichten. Aufhorchen lässt eine weitere pikante Aussage: Der bestehende Pachtvertrag mit den Kommunen müsse neu ausgehandelt werden. Mit anderen Worten: Die finanziellen Erträge aus der Windkraft werden geringer ausfallen als vertraglich zugesichert. Dies betrifft alle beteiligten Kommunen – auch Wehrheim.
FDP sieht sich bestätigt
Für uns als FDP Wehrheim ist klar: ABO Energy versucht nun, angesichts massiver wirtschaftlicher Probleme, zu eigenen Gunsten neu zu verhandeln. Genau vor diesem Szenario haben wir gewarnt. Wir haben die Wirtschaftlichkeit und Seriosität des Angebots von Anfang an infrage gestellt und im Wehrheimer Parlament – als einzige Partei – gegen den Gestattungsvertrag gestimmt. Die angekündigte Neuverhandlung von Pachtverträgen zeigt deutlich, dass die ursprünglichen Versprechen gegenüber den Kommunen nicht haltbar waren.
Dramatische Entwicklung
Seit 2025 reiht sich bei ABO Energy eine negative Nachricht an die nächste. November 2025: Erste Gewinnwarnung mit prognostiziertem Verlust von 95 Mio. Euro; Januar 2026: Korrektur auf einen erwarteten Konzernjahresfehlbetrag von 170 Mio. Euro. Als Gründe nannte das Unternehmen unter anderem überzeichnete Wind-an-Land-Auktionen im Rahmen des EEG, deutlich gesunkene Einspeisevergütungen, Neubewertungen künftiger Projekte und hohe Sonderabschreibungen.
Die Folgen für den Kapitalmarkt sind gravierend: Die börsennotierte Anleihe fiel nach der ersten Gewinnwarnung auf rund 50 %, aktuell auf nur noch etwa 16 % des Nennwerts. Die Aktie verlor in den vergangenen drei Monaten über 80 % ihres Wertes.
Laut dem Finanzportal Börse Express hat sich ABO Energy am 23. Januar kurzfristig Luft verschafft: Die Gläubiger wesentlicher Finanzierungen haben einer Stillhaltevereinbarung zugestimmt. Banken verzichten demnach vorübergehend auf außerordentliche Kündigungen, während ein Sanierungskonzept ausgearbeitet wird. Ein Sanierungsgutachten soll Anfang Februar im Entwurf vorliegen. Am 5. Februar fand eine digitale Informationsveranstaltung für Anleihegläubiger statt. Vom 10. bis 12. Februar sollen die Gläubiger über das Sanierungskonzept abstimmen, wie Börse Express schreibt.
Parallel ist aus weiteren Medienberichten zu vernehmen, dass ABO Energy aktiv nach einem neuen Ankerinvestor sucht. Zudem wurden Ende Januar drei Solarparks in Frankreich verkauft – ob freiwillig oder aus finanzieller Notwendigkeit, bleibt offen.
Was bedeutet die Negativentwicklung bei ABO Energy für einen späteren Anlagenrückbau?
Der vollständige Rückbau der Windkraftanlagen – einschließlich Fundamenten, Zuwegungen und technischer Infrastruktur – ist ein wesentlicher Bestandteil des Gestattungsvertrags und Voraussetzung dafür, dass Wehrheim langfristig nicht auf Folgekosten sitzen bleibt. Der Rückbau ist jedoch kostenintensiv und fällt erst nach 20 bis 30 Jahren an.
Angesichts der aktuellen finanziellen Lage von ABO Energy stellen sich hierzu zwingend neue Fragen, wenn bereits vor Baubeginn Pachtverträge nachverhandelt werden sollen, wenn die ursprüngliche Wirtschaftlichkeitsrechnung offensichtlich nicht tragfähig war, und wenn das Unternehmen sich bereits heute in einem Sanierungsverfahren befindet.
Zwar ist der Rückbau vertraglich zugesichert – doch eine Zusicherung ist nur so viel wert wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Die aktuelle Entwicklung macht deutlich: Das Risiko, dass die Kommunen am Ende auf Rückbaukosten sitzen bleiben, ist real.