„dieDatenschützer“ loben Standhaftigkeit der FDP

08.08.2023

Wehrheim. Seit über einem Jahr fordert die FDP Wehrheim eine Informationsfreiheitssatzung für die Gemeinde. Mit ihrem Antrag hatte die FDP-Fraktion in der Sitzung der Gemeindevertreterversammlung am 26. Mai 2023 auch endlich Erfolg. Das Parlament beauftragte den Gemeindevorstand eine solche Satzung schnellstmöglich zu erlassen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die FDP Wehrheim hofft nun, dass die Vorlage baldmöglich in den Gremien behandelt werden und möglichst noch in diesem Jahr beschlossen werden kann.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde zum 1. Januar 2006 in Deutschland auf Bundesebene eingeführt. Es regelt den Zugriff auf staatliche Dokumente und Akten neu. Seitdem müssen Bundesbehörden auf Antrag Informationen herausgeben. Für Hessen ist der Zugang zu amtlichen Informationen im Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDISG) vom 3. Mai 2018 geregelt, welches jedoch explizit vorgibt, dass für den Zugang zu amtlichen Informationen der Gemeinde durch die Gemeine eine entsprechende Satzung zu erlassen ist. „Immer mehr Kommunen kommen dieser Verpflichtung nach. Wir sind der Meinung, dass auch die Bürgerinnen und Bürger Wehrheims ein Anrecht auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß dem HDSIG haben müssen. Es gibt keine Begründung, weshalb sie weniger Rechte haben als Bürgerinnen und Bürger in anderen Kommunen Hessens haben sollten“, begründete FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus Schumann den Antrag.

Diesem wichtigen Thema für mehr Bürgerrechte widmet sich dieser Tage auch ein Beitrag der Bürgerrechtsgruppe „dieDatenschützer Rhein Main“, in dem die Standhaftigkeit der Wehrheimer FDP-Fraktion mit dem Begehren nach einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung für Wehrheim gelobt wird.

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