FDP sieht strukturelle Benachteiligung

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Einkommensteuer-Kappung kostet Wehrheim jährlich über eine halbe Million

Die Haushaltsberatungen der vergangenen Jahre zeigen deutlich: Die Ausgaben der Gemeinde Wehrheim steigen schneller als ihre Einnahmen. Damit droht – wie in vielen hessischen Kommunen – in den kommenden Jahren eine zunehmend angespannte finanzielle Lage im ordentlichen Ergebnis.

Vor diesem Hintergrund verfolgt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein einen neuen Ansatz. Königstein stellt die derzeitige Kappungsgrenze beim kommunalen Anteil an der Einkommensteuer grundsätzlich in Frage und bereitet eine Kommunalverfassungsbeschwerde vor.

Die Situation in Wehrheim könnte sich sehr ähnlich verhalten, weshalb die FDP-Fraktion zur der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. Januar 2026 eine entsprechende Anfrage an den Gemeindevorstand gerichtet hat.

Wir wollen wissen:

Welche zusätzlichen Steuereinnahmen würden Wehrheim zustehen, wenn man von einem grundgesetzkonformen Anteil von 50 Prozent des maßgeblichen Einkommensteueraufkommens ausgeht?

Wie hoch ist der Anteil des maßgeblichen Einkommensteueraufkommens, der aktuell bei der Gemeinde Wehrheim verbleibt?

Denn: Die aktuelle Regelung führt insbesondere in einkommensstarken Kommunen zu strukturellen Mindereinnahmen. Ein erheblicher Teil des von den Einwohnerinnen und Einwohnern erwirtschafteten Einkommensteueraufkommens wird umverteilt. Dies steht nach Auffassung vieler Kommunen im Widerspruch zu Artikel 106 Absatz 5 des Grundgesetzes, der eindeutig festlegt, dass die Verteilung des kommunalen Einkommensteueranteils auf Grundlage der Einkommensteuerleistung der Einwohner zu erfolgen hat.

Nach aktuellen Berechnungen verbleiben der Stadt Königstein lediglich 38,1 Prozent des maßgeblichen Einkommensteueraufkommens, während nahezu zwei Drittel umverteilt werden. Damit liegt Königstein deutlich unter einer sachgerechten Schwelle von mindestens 50 Prozent, die den verfassungsrechtlich geforderten Bezug zur Steuerleistung der Einwohner wahrt.

Die FDP-Fraktion Wehrheim hält es für prüfenswert, ob auch Wehrheim von einer vergleichbaren strukturellen Benachteiligung betroffen ist. Bevor ein entsprechender Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht wird, sollen zunächst belastbare Zahlen vorliegen, wie FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus Schumann in seiner Anfrage im Namen der FDP-Fraktion deutlich machte.

Die FDP Wehrheim sieht in dieser Fragestellung einen wichtigen Beitrag zu mehr kommunaler Finanzgerechtigkeit und zu einer langfristig soliden Haushaltsführung. Sobald die Antworten des Gemeindevorstands vorliegen, wird die Fraktion über das weitere Vorgehen beraten.

In der Sitzung vom 30. Januar 2026, legte der Gemeindevorstand folgende Antwort vor:

Wie hoch ist der Anteil des maßgeblichen Einkommensteueraufkommens der bei
der Gemeinde Wehrheim verbleibt?

Auf Basis der Werte des Jahres 2024 verbleiben der Gemeinde Wehrheim 44,26%
des maßgeblichen Einkommensteueraufkommens.

Wenn man von einem grundgesetzkonformen Anteil der Kommune von 50% des
maßgeblichen Einkommensteueraufkommen ausgehen würde, wieviel zusätzliche
Steuereinnahmen würden Wehrheim dann zustehen?

Nach Artikel 106 Abs. 5 des Grundgesetzes erhalten die Gemeinden einen Anteil am
Aufkommen der Einkommensteuer. Würde man hier von einer Weiterleitung von
50% ausgehen, wären Mehrerträge in Höhe von 511.067 Euro zu erwarten
.

Damit ist klar: Der Gemeinde Wehrheim entgehen potenzielle Mehreinnahmen von mindestens einer halben Million Euro per anno. Die FDP-Fraktion prüft nun einen entsprechenden Antrag zur Kommunalverfassungsbeschwerde.