Bedarf an kleine Wohneinheiten angepasst

Mit den Stimmen der FDP: Gemeinde beschließt neue Stellplatzsatzung

Wehrheim. Die Gemeinde Wehrheim bekommt nicht nur eine Satzung für Informationsfreiheit, sie erhält auch eine neue Stellplatzsatzung. Aus gutem Grund: Die bisher gültige Satzung wurde letztmals im Jahr 2002 neu gefasst und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die in der Sitzung der Gemeindevertretung – mit den Stimmen der FDP – beschlossene Neufassung kommt insbesondere bei kleineren Wohneinheiten zu Gute. Die neuen Regeln gelten für Neubauten.

Die bislang gültige Stellplatzsatzung der Gemeinde Wehrheim datiert vom 01.01.2002. Da sich die gesetzlichen Vorgaben und die tatsächlichen Anforderungen (u.a. Schaffung von Wohnraum, Innenverdichtung) verändert haben, wurde die Stellplatzsatzung der Gemeinde Wehrheim nun überarbeitet. Die Stellplatzsatzung wurde zunächst auf die aktuell gültigen Rechtsvorschriften überprüft und angepasst. Weiter wurden neue Rechtsvorschriften wie das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur – Gesetz – GEIG) aufgenommen. Grundlage der neuen Satzung ist die Mustersatzung des Hessischen Städte und Gemeindebundes.

Die Anlage zur Stellplatzsatzung wurde dahingehend überarbeitet, dass nicht relevante Punkte (z.B. Hallenbad) herausgenommen und Stellplatzbedarfe angepasst wurden. So ist hier beispielhaft zu nennen, dass bei Wohnungen bis 60m² nur noch ein PKW-Stellplatz hergestellt werden muss. Dies ist besonders für Bauherren interessant, die in Mehrfamilienhäuser kleine Wohnungen, etwa für Singles, realisieren möchten). Ziel der neuen Stellplatzsatzung ist es, die Anforderung auf die gültigen Rechtsvorschriften zu ändern, die Elektromobilität und das Fahrrad zu fördern sowie den Stellplatzbedarf an die jetzigen Gegebenheiten anzupassen, um u.a. neuen Wohnraum zu schaffen.

Der Satzungsentwurf wurde in der Sitzung vom 24.04.2024 dem Bau- und Verkehrsausschuss (BVA) vorgestellt und erläutert. „Die Vorlage ist stimmig, es gab nur ein paar kleine redaktionelle Änderungen“, so FDP-Fraktionsmitglied Andreas Bloching, In ihrer Sitzung am 10.06.2024 haben die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses dann einstimmig empfohlen, die Neufassung der Stellplatzsatzung der Gemeindevertretung in deren Sitzung am 12.06.2024 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Gemeindevertretung folgte der Empfehlung einstimmig.

Wohnraum ist knapp, auch in Wehrheim. Deshalb arbeiten wir Liberale gemeinsam mit der Verwaltung und den anderen Fraktionen in der Gemeindevertretung an einer Überarbeitung der Bebauungspläne. Speziell im Innbereich wollen wir es erleichtern, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen: Passende Wohneinheiten für Singles und Paare, oder auch Seniorinnen und Senioren, die sich verändern wollen, wenn die Kinder aus dem Haus sind.

Wir meinen auch: Kleinere Wohneinheiten benötigen auch weniger Fahrzeuge und damit weniger Stellplätze. Mit der nun geänderten und neu gefassten Stellplatzsatzung für Wehrheim, die mit den Stimmen der FDP beschlossen worden ist, tragen wir dieser Entwicklung Rechnung.

„Bitte Stellplätze nicht zweckentfremden“, lautet in diesem Zusammenhang der Appel an die Bürgerinnen und Bürger. Denn: Leider werden Garagen oder Carports auch für Lagerzwecke genutzt, das eigene Auto dann an der Straße abgestellt. Das verknappt öffentlichen Parkraum für Gäste und Kunden von Gewerbe.

Neufassung der Stellplatzsatzung.