Transparenzhinweis

TRANSPARENZBEKANNTMACHUNG (TTPW-VO)
POLITISCHE WERBUNG

Offline-Werbung (z.B. Plakate, Banner, Info-Flyer, Printanzeigen) sowie Online-Werbung ohne personenbezogene Daten.

Diese Veröffentlichung beinhaltet Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung mit jeder politischen Werbung bereitgestellt werden müssen.

Nach der Verordnung ist dies Aufgabe des Herausgebers der Werbung, also des Anbieters politischer Werbedienstleistungen, der die Werbung veröffentlicht, zustellt oder verbreitet.

Aktuelle politische Werbung: Informationen zur Kommunalwahl am 15.03.2026 in Hessen.

Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden: fdp@fdp-wehrheim.de