Transparenzhinweis
TRANSPARENZBEKANNTMACHUNG (TTPW-VO)
POLITISCHE WERBUNG
Offline-Werbung (z.B. Plakate, Banner, Info-Flyer, Printanzeigen) sowie Online-Werbung ohne personenbezogene Daten.
Diese Veröffentlichung beinhaltet Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung mit jeder politischen Werbung bereitgestellt werden müssen.
Nach der Verordnung ist dies Aufgabe des Herausgebers der Werbung, also des Anbieters politischer Werbedienstleistungen, der die Werbung veröffentlicht, zustellt oder verbreitet.
Aktuelle politische Werbung: Informationen zur Kommunalwahl am 15.03.2026 in Hessen.
- Sponsor ist der FDP Ortsverband Wehrheim, Westerfelder Str. 13, 61273 Wehrheim
- Finanziert wird die Werbung von dem FDP Ortsverband Wehrheim, Westerfelder Str. 13, 61273 Wehrheim;
fdp@fdp-wehrheim.de - Die politische Werbung wird in folgenden Zeiträumen veröffentlicht: Januar, Februar, März 2026
- Aggregierte Beträge für die politische Anzeige: 9.900,00 EUR
- Methode der Berechnung der aggregierten Beträge: aggregierte Beträge und Schätzbetrag
- Herkunft der Finanzmittel: private Spenden und Mitgliedsbeiträge
- Diese politische Werbung steht im Zusammenhang mit: Kommunalwahl am 15. März 2026
- Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme: https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/allgemeine-informationen-und-rechtsgrundlagen
Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden: fdp@fdp-wehrheim.de