Zwei Förderprogramme mit FDP-Stimmen beschlossen

Wehrheim. Ein guter parlamentarischer Abend und wichtiger Schritt für Wehrheim! Die Gemeindevertretung hat am 11.11.2022 wichtige Signale für den Klimaschutz gesetzt und zwei Förderprogramme beschlossen, die Eigenheimbesitzer und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Zisternen und Photovoltaik-Anlagen unterstützen. Konkret werden im Haushalt der Gemeinde Wehrheim ab 2023 jeweils 100.000 Euro per anno für die Förderzwecke bereit gestellt. Eine entsprechende Intention der Ampel-Kooperation aus Grünen, FDP und SPD in Form zweier von den Grünen federführend erarbeiteten und eingebrachten Anträge wurde einstimmig vom Parlament beschlossen. Auch die CDU votierte für die Vorlagen.

Dass in Wehrheim künftig bei allen neuen Bebauungsplänen die Realisierung von Zisternen verpflichtend verankert sein wird, ist klar. Was aber, wenn Grundstücksbesitzer für Bestandsimmobilien eine Zisterne nachrüsten möchten? Die Gemeinde will genau dies vorantreiben. Die jetzt beschlossenen Förderprogramme sollen die Bürgerinnen und Bürger wie Gewerbetreibenden gleichermaßen in diesen Bestrebungen unterstützen und ihnen die Entscheidung für eine Investition durch Bezuschussung erleichtern. „Beide Förderprogramme sind eine sehr gute Sache. Es ist wichtig, dass auch die Gemeinde ein klares Zeichen setzt und nicht immer nur auf Bund und Land verwiesen wird“, betont die FDP-Fraktion.

Das Programm zur Förderung und Schonung der Ressourcen von Wasser sieht vor, dass die Gemeinde allen privaten Haushalten und Gewerbetreibenden in Wehrheim eine Prämie für den Zisterneneinbau gewährt, und zwar auf allen Grundstücken, in denen der Bebauungsplan keine Zisterne vorschreibt. Gefördert wird:

  • Bei Einbau im Zuge von Neubau: 150 Euro je vollständiger Kapazität von 1m³
  • Bei nachträglichem Einbau in Altbau: 250 Euro je vollständiger Kapazität von 1m³

Bau einer Zisterne auf allen Grundstücken, zu denen der jeweils geltende Bebauungsplan den Bau einer Zisterne bei Errichtung eines Gebäudes vorschreibt. Förderung bei:

  • Einbau im Zuge von Neubau: 150 Euro je vollständiger Kapazität von 1m³ über die im Bebauungsplan vorgeschriebene Größe hinaus
  • Bei nachträglichem Einbau in Altbau: 250 Euro je vollständiger Kapazität von 1m³ über die im Bebauungsplan vorgeschriebene Größe hinaus

Einbau eines funktionsfähigen zweiten Wasserkreislaufs zur Nutzung des in der Zisterne gesammelten Wassers mit Anschluss mindestens aller Toilettenspülkästen eines auf dem Grundstück befindlichen Wohn- oder Geschäftsgebäudes. Förderung bei:

  • Einbau im Zuge von Neubau: 1500 Euro
  • Bei nachträglichem Einbau in Altbau: 2500 Euro

Gefördert werden nur Anlagen, für die keine Förderung von anderer Seite (z.B. des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAfA, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, oder einer anderen öffentlichen Institution) gewährt wird. Damit soll eine Doppelförderung ausgeschlossen werden.

Die Höchstförderung pro Bauvorhaben beträgt 5000 Euro. Die Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge, bis der Haushaltsansatz der Förderung des Jahres erreicht ist. Die Übertragung von Förderanträgen, die aus finanziellen Gründen nicht berücksichtig wurden, auf das Folgejahr ist möglich.

Über eine Verlängerung des Programms und die Höhe der Gesamtförderung des Folgejahres entscheidet die Gemeindevertretung dann alljährlich vor den Haushaltsberatungen.

Das Programm zur Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energie begünstigt die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Gefördert wird der Bau einer PV-Anlage oder eines anderen Erzeugers erneuerbares Energie (z.B. Kleinwindanlage, Biogasanlage – sofern örtlich zulässig) je vollständiger Kapazität von 1 Kilowatt Peak (kWp). Hier steht per anno ebenfalls ein Haushaltsvolumen von 100.000 Euro zur Verfügung. Die Fördersummen:

  • Bei Einbau im Zuge von Neubau: 150 Euro
  • Bei nachträglichem Einbau in Altbau: 250 Euro

Förderung des Einbaus eines Elektro-Speichers, je vollständige Kapazität von 1 kWh:

  • Alle Bauvorhaben: 200 Euro

Die Förderung ist beschränkt auf Privathaushalte und Gewerbetreibende. Der Antragsteller muss auch Betreiber und Besitzer der Anlage sein. Gefördert werden auch hier nur Anlagen, für die keine Förderung von anderer Seite (z.B. des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAfA, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, oder einer anderen öffentlichen Institution) gewährt wird. Damit soll eine Doppelförderung auch hier ausgeschlossen werden.

Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie im Programm zur Förderung und Schonung der Ressourcen von Wasser.

Die Gemeinde wird die beschlossenen Förderprogramme nun ausarbeiten sowie deren Inhalt und das Antragsverfahren entsprechend bekannt machen.